Besucherzentrum Terra Medica erhält Auszeichung für „Beispielhaftes Bauen“
Am 4. November 2019 wurde das Besucherzentrum in Terra Medica bei der Preisverleihung „Beispielhaftes Bauen im Landkreis Karlsruhe 2013- 2019“ ausgezeichnet.
Dieses Auszeichnungsverfahren ist eine gemeinsame Initiative des Landratsamt Karlsruhe und der Architektenkammer Baden-Württemberg. Schirmherr ist Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Aus 63 eingereichten Projekten erhielten 23 eine Auszeichnung. Die Architektenkammer gibt dazu Einblick in das Auswahlverfahren der Jury:
„Äußere Gestaltung, Maß und Proportion des Baukörpers, innere Raumbildung, Zuordnung der Räume und Zweckmäßigkeit, Angemessenheit der Mittel und Materialien, konstruktive Ehrlichkeit, Einfügung und Umgang mit dem städtebaulichen Kontext und der Umwelt legte die Jury u.a. als Kriterien bei ihrer Entscheidungsfindung zugrunde.
Eine Auszeichnung erhalten solche Einreichungen, die beispielgebend für die Architektur und Stadtgestaltung in unserem Alltag sind, die Positives für das Wohlbefinden und das Zusammenleben von Menschen leisten. Das können gleichermaßen ein öffentlicher Platz oder Garten sein wie eine Schule oder Scheune – also keineswegs nur spektakuläre Großprojekte. Ziel des Auszeichnungsverfahrens ist, beispielhafte Architektur aufzuspüren und ihr ein Forum zu bieten.“
Wir freuen uns sehr über dieses positive Ergebnis und gratulieren den weiteren Preisträgern
Sie möchten mehr über die anderen ausgezeichneten Projekte wissen?
Schauen Sie in die Datenbank der Architektenkammer:
https://www.akbw.de/nc/baukultur/beispielhaftes-bauen/datenbank-praemierte-objekte.html
Oder nutzen Sie unterwegs die App Architekturführer BW:
https://www.akbw.de/baukultur/app-architekturfuehrer-bw.html
Hier geht’s zur Pressemitteilung des Landkreises Karlsruhe:
https://www.landkreis-karlsruhe.de/Quicknavigation/Startseite/Ausstellung-%C3%BCber-beispielgebende-Architektur-Preisverleihung-des-Auszeichnungsverfahrens-Beispielhaftes-Bauen-.php?object=tx,3051.5&ModID=7&FID=3051.2332.1&NavID=1863.13